Kosten unserer Beauftragung

Die Anwaltsvergütung ist gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) geregelt.

Die Höhe der Gebühren richtet sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert und den erbrachten Dienstleistungen.
Alternativ zur Abrechnung nach dem RVG bieten wir in Einzelfällen, insbesondere im außergerichtlichen Bereich, auch die Abrechnung auf der Grundlage einer festen Stundenvergütung oder einer Pauschalvergütung an, die dann im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten geregelt werden wird.
Diese Vereinbarung kann bei umfangreichen Vertragsangelegenheiten mit sehr hohen Streitwerten zu einer geringeren Vergütung als der gesetzlichen führen, die jedoch immer noch die anwaltliche Tätigkeit angemessen bewertet.

Grundsätzlich schuldet der Mandant als Auftraggeber die gesetzlichen Gebühren.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, beachten Sie bitte, dass Sie diese schon vor der Beauftragung des Rechtsanwalts um Kostendeckung bitten. Das Ergebnis Ihrer Rechtsschutzanfrage teilen Sie sodann telefonisch vor dem ersten Beratungsgespräch mit.

In bestimmten Fällen besteht auch die Möglichkeit, staatliche Hilfen in Form von Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenkostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Für die Erstberatung beschaffen Sie sich bitte vor dem Erstberatungsgespräch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
Ihr Eigenanteil beträgt 15,00 €.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne nach Terminabsprache zur Verfügung. »

Kanzlei van Straelen

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