Fachanwaltschaft

Der von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Fachanwaltstitel dient als Nachweis, dass der Rechtsanwalt auf dem genannten Fachgebiet über besonders fundierte Kenntnisse verfügt.

Der Titel kann nur durch einen umfangreichen Fachanwaltslehrgang mit mehrstündigen Abschlussprüfungen erworben werden. Der Fachanwalt muss außerdem nachweisen, dass er eine Vielzahl von Fällen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet hat.

Der Fachanwalt ist ferner nur berechtigt diese Titel zu führen, wenn er nach Verleihung desselben nachweist, dass er mindestens 15 Stunden jährlich an speziellen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat.

Kanzlei van Straelen

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